Solarpflicht in Deutschland: Ein neuer Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien

Solarpflicht in Deutschland:  Ein neuer Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien

Solar­pflicht in Deutsch­land: Ein neu­er Schritt zur För­de­rung erneu­er­ba­rer Energien

In Deutsch­land ist der Ein­satz von Solar­ener­gie ein zen­tra­ler Bau­stein auf dem Weg zu einer nach­hal­ti­gen und umwelt­freund­li­chen Zukunft. Ange­sichts der drän­gen­den Her­aus­for­de­run­gen des Kli­ma­wan­dels haben sich ver­schie­de­ne Bun­des­län­der dazu ent­schie­den, Solar­pflich­ten ein­zu­füh­ren.
Ziel die­ser Maß­nah­men ist es, den Aus­bau der Pho­to­vol­ta­ik vor­an­zu­trei­ben und dadurch die Abhän­gig­keit von fos­si­len Brenn­stof­fen zu ver­rin­gern. In die­sem Arti­kel infor­mie­ren wir dich aus­führ­lich dar­über, was die Solar­pflicht in Deutsch­land bedeu­tet, wo sie gilt und wel­che Aus­nah­men bestehen.

Der Hintergrund der Solarpflicht

Die Dis­kus­si­on über eine ver­pflich­ten­de Nut­zung von Solar­ener­gie für Neu­bau­ten und gro­ße Sanie­rungs­pro­jek­te ist nicht neu. Bereits seit 2020 gibt es in eini­gen Bun­des­län­dern gesetz­li­che Vor­ga­ben, die eine Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen vor­schrei­ben. Seit 2022/2023 müs­sen Neu­bau­ten in die­sen Regio­nen die Vor­ga­ben der Solar­pflicht ein­hal­ten. Den­noch ist es wich­tig zu erwäh­nen, dass eine ein­heit­li­che Rege­lung auf Bun­des­ebe­ne bis­lang fehlt.

 

Gemein­sam mit den Län­dern ver­folgt die Bun­des­re­gie­rung das Ziel, den Aus­stoß von Treib­haus­ga­sen dras­tisch zu redu­zie­ren und gleich­zei­tig den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien zu för­dern. Eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung für die Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen soll hel­fen, die­se Zie­le zu errei­chen. Dies gilt nicht nur für Neu­bau­ten, son­dern auch für Bestands­bau­ten, die einer grund­le­gen­den Sanie­rung unter­zo­gen wer­den. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob die Solar­zel­len auf dem Dach oder an der Fas­sa­de ange­bracht wer­den – ent­schei­dend ist, dass die Mög­lich­kei­ten zur Nut­zung der Son­nen­en­er­gie voll aus­ge­schöpft werden.

Welche Gebäude sind betroffen?

Die Solar­pflicht gilt für eine Viel­zahl von Gebäu­de­ar­ten, ein­schließ­lich öffent­li­cher, gewerb­li­cher und pri­va­ter Nut­zun­gen. Auch über­dach­te Park­plät­ze fal­len unter die­se Rege­lung. Im Zuge der Neue­run­gen wur­de das „Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz 23“ (EEG23) novel­liert, wel­ches dar­auf abzielt, den Bau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen für die Bür­ger attrak­tiv zu machen und mög­li­che Hür­den abzu­bau­en. Da eine bun­des­wei­te Pho­to­vol­ta­ik­pflicht aktu­ell nicht exis­tiert, haben eini­ge Bun­des­län­der selbst ent­spre­chen­de Rege­lun­gen in ihren Lan­des­ge­set­zen getroffen.

 

Die Solar­pflicht ergänzt bestehen­de Bau­nor­men wie die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) sowie das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Wär­me-Gesetz (EEWär­meG), die den Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien bei Heiz- und Warm­was­ser­be­rei­tungs­sys­te­men festlegen.

Wo gilt die Solarpflicht?

Die spe­zi­fi­schen Vor­ga­ben zur Solar­pflicht vari­ie­ren von Bun­des­land zu Bun­des­land. Wäh­rend eini­ge Regio­nen bereits 2022 mit den neu­en Rege­lun­gen gestar­tet sind, sind ande­re noch in der Ent­wick­lungs­pha­se. Die Ver­pflich­tun­gen beein­flus­sen vor allem Neu­bau­ten und gro­ße Dach­sa­nie­run­gen. Grund­sätz­lich gilt, dass in den meis­ten Bun­des­län­dern die Pflicht für Dächer ab einer Min­dest­flä­che von 50 Qua­drat­me­tern besteht. Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen beinhal­ten zudem Vor­ga­ben zur Nut­zung einer bestimm­ten Pro­zent­zahl der Dach­flä­che für die Solar­ener­gie.
Im Fol­gen­den fin­dest du eine Über­sicht, wel­che Bun­des­län­der bereits Solar­pflich­ten ein­ge­führt haben und welche

 

Rege­lun­gen hier­bei gelten:

Inkraft­tre­ten: Mai 2022 für neue Wohn­ge­bäu­de, ab 2023 auch für Nicht­wohn­ge­bäu­de und Park­plät­ze ab 35 Stellplätzen.

 

Bay­ern
Inkraft­tre­ten: Seit 2023 für alle Nicht-Wohn­ge­bäu­de, ab 2025 für pri­va­te Neu­bau­ten. Die Solar­pflicht gilt nur für Dächer über 50 m².

 

Ham­burg
Inkraft­tre­ten: Seit Janu­ar 2023 für neue Gebäu­de, 2024 für gro­ße Dach­sa­nie­run­gen. Min­des­tens 30% der Brut­to­dach­flä­che müs­sen mit Solar belegt sein.

 

Hes­sen
Inkraft­tre­ten: Seit 2022 für Neu­bau­ten und umfas­sen­de Dach­sa­nie­run­gen. Abwei­chen­de Rege­lun­gen je nach Kom­mu­ne; kei­ne Solar­pflicht für pri­va­te Wohngebäude.

 

Nord­rhein-West­fa­len
Inkraft­tre­ten: Seit Janu­ar 2024 für neue Nicht­Wohn­ge­bäu­de, ab 2025 auch für Wohn­ge­bäu­de. Anfor­de­run­gen ab 50 m² Dachfläche.

 

Ber­lin
Inkraft­tre­ten: Seit Janu­ar 2023 bei Neu­bau oder Dach­sa­nie­rung pri­va­ter Wohn­ge­bäu­de. Min­des­tens 30% des Daches müs­sen für Solar­ener­gie genutzt werden.

 

Bran­den­burg
Inkraft­tre­ten: Ab Juni 2024 für gewerb­li­che Neu­bau­ten über 50 m² Dach­flä­che. Min­des­tens 50% der Flä­che muss mit PV- oder Solar­ther­mie aus­ge­stat­tet sein.

 

Bre­men
Inkraft­tre­ten: Ab Juli 2024 bei grund­le­gen­den Dach­sa­nie­run­gen und ab Juli 2025 bei Neu­bau­ten über 50 m², inklu­si­ve Wohngebäuden.

 

Rhein­land-Pfalz
Inkraft­tre­ten: Für alle neu­en Gewer­be­ge­bäu­de sowie Neu­bau­ten oder Dach­sa­nie­run­gen von öf-fent­li­chen Gebäuden.

 

Nie­der­sach­sen
Inkraft­tre­ten: Ab 2023 für gewerb­li­che Neu­bau­ten über 75 m². Ab 2024 für öffent­li­che Neu­bau­ten und ab 2025 bei pri­va­ten Neubauten.

 

Schles­wig-Hol­stein
Inkraft­tre­ten: Ab Janu­ar 2023 für Neu­bau­ten und Dach­sa­nie­run­gen von Nicht­wohn­ge­bäu­den. Ab 2025 wird eine erwei­ter­te Solar­pflicht erwartet.

Ausnahmen und Fördermöglichkeiten

Soll­test du befürch­ten, dass die Kos­ten für die Instal­la­ti­on einer Solar­an­la­ge dei­ne Mög­lich­kei­ten über­stei­gen, gibt es eine Viel­zahl von För­der­pro­gram­men und Prä­mi­en, die dir hel­fen kön­nen. Infor­mie­re dich dazu am bes­ten direkt bei dei­nem zustän­di­gen Land­rats­amt oder dei­ner Gemein­de, um her­aus­zu­fin­den, wel­che finan­zi­el­len Unter­stüt­zun­gen dir zur Ver­fü­gung stehen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Rege­lun­gen zur Ein­hal­tung der Solar­pflicht wer­den unter­schied­lich über­wacht. In vie­len Bun­des­län­dern genügt es, der zustän­di­gen Bau­auf­sichts­be­hör­de eine Bestä­ti­gung über die Regis­trie­rung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter vor­zu­le­gen. Falls es Unklar­hei­ten gibt, kann es auch vor­kom­men, dass ein Mit­ar­bei­ter der Behör­de vor Ort eine Über­prü­fung vor­nimmt. In Ber­lin bei­spiels­wei­se könn­ten Stich­pro­ben­kon­trol­len durch­ge­führt wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass die gesetz­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten werden.

Soll­test du gegen die Solar­pflicht ver­sto­ßen, lie­gen die mög­li­chen Stra­fen je nach Bun­des­land zwi­schen Ermah­nun­gen und Geld­bu­ßen, die in Ein­zel­fäl­len sogar bis zu 5.000 Euro betra­gen kön­nen.
Daher ist es rat­sam, sich recht­zei­tig über die spe­zi­fi­schen Vor­schrif­ten in dei­nem Bun­des­land zu
infor­mie­ren und die not­wen­di­gen Maß­nah­men zu ergreifen.

Fazit

Die Ein­füh­rung der Solar­pflicht in Deutsch­land ist ein bedeu­ten­der Schritt zur För­de­rung erneu­er­ba­rer Ener­gien und zur Errei­chung von Kli­ma­zie­len. Obwohl die Rege­lun­gen von Bun­des­land zu Bun­des­land vari­ie­ren, betrifft die sola­re Nut­zung immer mehr Neu­bau­ten sowie umfas­sen­de Sanie­run­gen.
Infor­mie­re dich also früh­zei­tig über die Vor­schrif­ten, die für dich gel­ten, und nut­ze die ver­füg­ba­ren För­der­mög­lich­kei­ten, um die Kos­ten für dei­ne Solar­an­la­ge zu mini­mie­ren. Nor­disch Solar steht dir als kom­pe­ten­ter Part­ner zur Sei­te, wenn es dar­um geht, maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen im Bereich Solar­ener­gie anzu­bie­ten. Lass uns gemein­sam die Mög­lich­kei­ten der Solar­ener­gie für dein Zuhau­se oder dein Unter­neh­men erkunden!

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