Neue Möglichkeiten mit der erweiterten kWp-Grenze: Photovoltaikanlagen von 10 auf 25 kWp

Neue Möglichkeiten mit der erweiterten kWp-Grenze:  Photovoltaikanlagen von 10 auf 25 kWp

Neue Mög­lich­kei­ten mit der erwei­ter­ten kWp-Gren­ze: Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen von 10 auf 25 kWp

Die Welt der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen hat sich durch eine bedeu­ten­de Neue­rung im Erneu­er­ba­re Ener­gien Gesetz (EEG) ver­än­dert. Bis­lang war die Gren­ze für eine steu­er­lich begüns­tig­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge bei 10 kWp (Kilo­watt Peak) fest­ge­legt. Mit den aktu­el­len Ände­run­gen wur­de die­se Gren­ze nun auf 25 kWp ange­ho­ben. Doch was bedeu­tet das für Sie als zukünf­ti­ger Anla­gen­be­trei­ber? In die­sem Arti­kel klä­ren wir die Hin­ter­grün­de die­ser Rege­lung, die wesent­li­chen Aus­wir­kun­gen auf die Pla­nung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und geben Ihnen neue Per­spek­ti­ven für die Nut­zung von Solarenergie.

Was ist die kWp-Grenze?

Begin­nen wir mit einer kur­zen Erklä­rung: kWp steht für Kilo­watt Peak und beschreibt die maxi­ma­le Leis­tung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge unter opti­ma­len Bedin­gun­gen. Die­se Kenn­zahl gibt an, wie viel Strom die Anla­ge theo­re­tisch erzeu­gen kann. Es ist wich­tig zu wis­sen, dass kWp nicht mit kWh (Kilo­watt­stun­den) ver­wech­selt wer­den soll­te. kWh misst die tat­säch­lich erzeug­te Ener­gie­men­ge über einen bestimm­ten Zeitraum.

Steuerliche Vorteile der neuen Regelungen

Vor der Ände­rung des EEG genos­sen Betrei­ber von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bis 10 kWp meh­re­re steu­er­li­che Vor­tei­le. Die­se Anla­gen waren von der Gewer­be­steu­er und der Ein­kom­men­steu­er befreit. Betrei­ber, die ihren Solar­strom mit dem Ziel der Gewinn­erzie­lung ins öffent­li­che Netz ein­spei­sen, wur­den dadurch nicht auto­ma­tisch als Unter­neh­men ein­ge­stuft. Die­se Rege­lung bleibt auch nach der Neue­rung bestehen.

Wer darf eine
PV-Anlage anschließen?

Der Anschluss der Solar­an­la­ge an die Haus­ein­spei­sung und an das öffent­li­che Strom­netz darf nur von zuge­las­se­nen Elek­tri­kern oder Elek­tro­in­stal­la­teu­ren vor­ge­nom­men wer­den. Zudem muss die Anla­ge vor der Inbe­trieb­nah­me durch eine Elek­tro­fach­kraft geprüft wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass gesetz­li­che und nor­ma­ti­ve Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wur­den. Hier­bei sind die Nor­men nach DIN VDE 0100-600, DIN EN 62446 sowie VDE 0126-23-1 zu beachten.

Was bedeu­tet das für Sie? Wenn Sie eine PV-Anla­ge mit einer Leis­tung von bis zu 25 kWp instal­lie­ren, pro­fi­tie­ren Sie eben­falls von die­sen steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen – die Umsatz- und Mehr­wert­steu­er wur­de bereits 2023 abge­schafft. Dies bedeu­tet, dass Sie auch bei grö­ße­ren Anla­gen wei­ter­hin von einem ver­ein­fach­ten Steu­er­pro­zess profitieren.

Einspeisevergütung und die neuen kWp-Grenzen

Eine der bedeu­tends­ten Ände­run­gen im EEG betrifft die Ein­spei­se­ver­gü­tung. Die­se wird für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen nach ver­schie­de­nen Grö­ßen­stu­fen unter­teilt: Anla­gen bis 10 kWp, bis 40 kWp und bis 100 kWp. In der Ver­gan­gen­heit erhiel­ten Betrei­ber für Ein­spei­sung aus einer 10 kWp-Anla­ge einen höhe­ren Ver­gü­tungs­satz – aktu­ell sind es 7,94 Cent pro kWh.

 

Mit der Anhe­bung der Gren­ze auf 25 kWp gibt es zwar steu­er­li­che Vor­tei­le für grö­ße­re Anla­gen, aber die Ver­gü­tungs­sät­ze für Strom, der ins Netz ein­ge­speist wird, blei­ben unver­än­dert in die­sen Stu­fen. Das heißt für Sie: Wenn Ihre Anla­ge grö­ßer als 10 kWp ist, kön­nen die Ver­gü­tungs­sät­ze etwas gerin­ger aus­fal­len, aber Sie pro­fi­tie­ren den­noch von den sons­ti­gen Vorteilen.

Wer benötigt mehr als 10 kWp?

Die Fra­ge drängt sich auf: Wer braucht gege­be­nen­falls eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit mehr als 10
kWp? In der Regel sind es nicht die meis­ten Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, denn die­se besit­zen meist nicht den
Bedarf oder die Dach­flä­che für eine grö­ße­re Anlage.

Mehrfamilienhäuser als optimale Kandidaten

Eine gute Gele­gen­heit bie­tet sich jedoch für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser. Die­se haben im Ver­gleich zu Ein­fa­mi­li­en­häu­sern einen weit­aus höhe­ren Strom­ver­brauch und aus­rei­chend Dach­flä­che für eine grö­ße­re Solar­an­la­ge. Durch den gemein­sa­men Betrieb kön­nen alle Bewoh­ner von den Ein­spa­run­gen pro­fi­tie­ren. Zudem stei­gert eine gro­ße PV-Anla­ge den Wert des Gebäu­des und leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag zur Redu­zie­rung von CO2-Emissionen.

Gewerbe und Landwirtschaft

Auch Unter­neh­men und land­wirt­schaft­li­che Betrie­be kön­nen stark von grö­ße­ren PV-Anla­gen pro­fi­tie­ren. Die­se haben häu­fig einen hohen Strom­be­darf für Maschi­nen, Beleuch­tung und ande­re Abläu­fe. Eine grö­ße­re Solar­an­la­ge kann hier zu erheb­li­chen Kos­ten­er­spar­nis­sen füh­ren und ermög­licht gleich­zei­tig die Nut­zung von Elek­tro­fahr­zeu­gen oder Wär­me­pum­pen in der Zukunft.


Gera­de bei land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben bie­ten sich vie­le geeig­ne­te Flä­chen für die Instal­la­ti­on von Solar an, wie die Dach­flä­chen von Lager­hal­len. Dar­über hin­aus kön­nen land­wirt­schaft­li­che Betrie­be die erzeug­te Ener­gie in Zei­ten mit gerin­ger Nach­fra­ge spei­chern und somit ihren Eigen­ver­brauch optimieren.

Neue Perspektiven für die Nutzung von Solarenergie

Die Erhö­hung der kWp-Gren­ze eröff­net eine Viel­zahl neu­er Per­spek­ti­ven für die Nut­zung von Solar­ener­gie. Hier sind eini­ge Ansät­ze, wie Sie die neu­en Rege­lun­gen opti­mal nut­zen können:

1. Gemein­schaft­li­che Solaranlagen

Eine span­nen­de Mög­lich­keit bie­ten gemein­schaft­li­che Solar­an­la­gen, bei­spiels­wei­se in Wohn­an­la­gen oder Nach­bar­schaf­ten. Meh­re­re Haus­hal­te kön­nen sich zusam­men­schlie­ßen, um eine grö­ße­re Solar­an­la­ge zu betrei­ben. Dadurch ver­teilt sich die Inves­ti­ti­on auf meh­re­re Schul­tern, und alle Betei­lig­ten kön­nen von den Vor­tei­len der Solar­ener­gie pro­fi­tie­ren, ohne dass jeder Haus­halt eine eige­ne umfang­rei­che Anla­ge instal­lie­ren muss.

2. Betriebs­in­ter­ne Nut­zung
Unter­neh­men kön­nen durch grö­ße­re Solar­an­la­gen nicht nur ihre Ener­gie­kos­ten sen­ken, son­dern auch ihre Nach­hal­tig­keits­zie­le errei­chen. Die Nut­zung von Solar­strom in Kom­bi­na­ti­on mit moder­nen Tech­no­lo­gien wie Bat­te­rien zur Zwi­schen­spei­che­rung von Ener­gie ermög­licht es, einen aut­ar­ken Betrieb zu för­dern. Dadurch wird die Abhän­gig­keit von exter­nen Ener­gie­quel­len mini­miert, was vor allem in Zei­ten stei­gen­der Ener­gie­prei­se von Vor­teil ist.

3. Inte­gra­ti­on von Spei­cher­sys­te­men
Mit der Erhö­hung der kWp-Gren­ze wird es für vie­le Anla­gen­be­trei­ber sinn­voll, auch in Spei­cher­tech­no­lo­gien zu inves­tie­ren. Eine Kom­bi­na­ti­on aus Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge und Bat­te­rie­spei­cher ermög­licht es, den selbst erzeug­ten Solar­strom auch in den Abend­stun­den oder in Zei­ten gerin­ger Son­nen­ein­strah­lung zu nut­zen. Das stei­gert nicht nur die Unab­hän­gig­keit von exter­nen Strom­quel­len, son­dern ver­bes­sert auch die Wirt­schaft­lich­keit der gesam­ten Anlage.

4. Ein­satz in neu­en Bau­pro­jek­ten
Die vor­ge­se­he­ne Ver­schie­bung der kWp-Gren­ze bie­tet auch Chan­cen für neue Bau­pro­jek­te. Archi­tek­ten und Bau­her­ren könn­ten ver­stärkt in Pla­nun­gen ein­flie­ßen las­sen, die grö­ße­re Solar­an­la­gen inte­grie­ren. Dies för­dert die Ver­wen­dung erneu­er­ba­rer Ener­gien bereits in der Pla­nungs­pha­se und trägt zur Schaf­fung moder­ner, nach­hal­ti­ger Gebäu­de bei.

5. För­de­rung durch staat­li­che Pro­gram­me
Zudem gibt es staat­li­che För­der­pro­gram­me, die die Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen unter­stüt­zen. Infor­mie­ren Sie sich über mög­li­che För­de­run­gen und Zuschüs­se, die Ihnen hel­fen, die Kos­ten für eine grö­ße­re Anla­ge zu sen­ken und die Ren­ta­bi­li­tät zu erhöhen.

Die Vorteile einer maßgeschneiderten Planung durch Experten

Die Pla­nung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist kom­plex und erfor­dert ein umfas­sen­des Ver­ständ­nis sowohl tech­ni­scher als auch finan­zi­el­ler Aspek­te. Ein pro­fes­sio­nel­ler Part­ner, wie Nor­disch Solar, hilft Ihnen dabei, die per­fek­te Dimen­sio­nie­rung Ihrer PV-Anla­ge zu fin­den. Hier­bei ist es ent­schei­dend, den Ener­gie­be­darf genau zu ermit­teln und auch Ent­wick­lun­gen in der Zukunft, wie die Anschaf­fung eines Elek­tro­fahr­zeugs, einzuplanen.

 

Eine falsch dimen­sio­nier­te Anla­ge kann inef­fi­zi­ent sein und hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Unse­re Exper­ti­se stellt sicher, dass Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge vom ers­ten Schritt an opti­mal auf Ihre spe­zi­el­len Bedürf­nis­se abge­stimmt ist.

Vertrauen Sie auf Nordisch Solar

Ver­las­sen Sie sich auf die lang­jäh­ri­ge Erfah­rung und die Pro­fes­sio­na­li­tät von Nor­disch Solar bei der Pla­nung, Instal­la­ti­on und Inbe­trieb­nah­me Ihrer Solar­an­la­ge. Mit uns an Ihrer Sei­te star­ten Sie Ihre per­sön­li­che Ener­gie­wen­de in eine nach­hal­ti­ge Zukunft.

Ver­ein­ba­ren Sie noch heu­te einen unver­bind­li­chen Bera­tungs­ter­min – gemein­sam gestal­ten wir eine grü­ne­re Ener­gie­zu­kunft für Sie und Ihre Fami­lie oder Ihr Unternehmen!

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