Schleswig-Holstein setzt mit neuem Energiewendegesetz auf Solarenergie

Schleswig-Holstein setzt mit neuem Energiewendegesetz auf Solarenergie 
Ihre Chance, Teil der Klimawende zu werden!

Schles­wig-Hol­stein hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 kli­ma­neu­tral zu wer­den – fünf Jah­re frü­her als der bun­des­wei­te Plan. Mit der Novel­le des Ener­gie­wen­de- und Kli­ma­schutz­ge­set­zes wird eine umfas­sen­de Solar­pflicht ein­ge­führt, die für alle neu­en Gebäu­de, gro­ße Park­plät­ze sowie Dach­sa­nie­run­gen im Gewer­be gilt. Hier sind die wich­tigs­ten Fakten:

Solarpflicht
für Neubauten:

Große Parkplätze:

Ausnahmen:

Jeder Neu­bau muss künf­tig mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge aus­ge­stat­tet wer­den, sofern die Dach­flä­che geeig­net ist. Dies gilt auch für Reno­vie­run­gen mit einem Anteil von mehr als 10 Pro­zent der Dach­flä­che von Nichtwohngebäuden.

Ab 70 Stell­plät­zen muss eben­falls eine Solar­an­la­ge instal­liert wer­den. Bei Erwei­te­run­gen bestehen­der Park­plät­ze über die­se Zahl hin­aus greift die Solar­pflicht ebenfalls.

Es gibt Rege­lun­gen für unbil­li­ge Här­ten sowie bei recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Unmöglichkeiten.

Wichtige Übergangsfristen:

Für neu gestell­te Bau­an­trä­ge gibt es eine ein­jäh­ri­ge Über­gangs­frist. Als Ihr Part­ner für nach­hal­ti­ge Ener­gie­lö­sun­gen ist Nor­disch Solar bereit, Ihnen bei der Umset­zung die­ser neu­en Anfor­de­run­gen zu hel­fen. Unse­re Erfah­rung und unser Enga­ge­ment für höchs­te Qua­li-tät ste­hen Ihnen zur Ver­fü­gung. Gemein­sam schaf­fen wir maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die nicht nur den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen, son­dern auch einen wert­vol­len Bei­trag zur Umwelt leis­ten. Kon­tak­tie­ren Sie uns, um mehr über unse­re hoch­wer­ti­gen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und die Vor­tei­le der Solar­ener­gie­nut­zung zu erfahren!

TÜV RHEINLAND
Zertifizierter Gutachter

Wir sind dar­auf spe­zia­li­siert, Ihnen objek­ti­ve und fun­dier­te Ein­schät­zun­gen im Bereich der Pho­to­vol­ta­ik-Tech­no­lo­gie zu bie­ten. Zusätz­lich unter­stüt­zen wir Sie, wenn Ihr vor­he­ri­ger Instal­la­teur Sie im Stich gelas­sen hat.

 

Unab­hän­gi­ge Bewer­tun­gen
Wir bie­ten unab­hän­gi­ge Gut­ach­ten an, um die Leis­tungs­fä­hig­keit Ihrer Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge zu über­prü­fen. Unser Gut­ach­ter ana­ly­siert die Instal­la­ti­on, die Kom­po­nen­ten und die erzeug­te Ener­gie, um Ihnen einen umfas­sen­den Über­blick zu verschaffen.

 

Tech­ni­sche Exper­ti­se
Unser Gut­ach­ter ver­fügt über tief­ge­hen­de tech­ni­sche Kennt­nis­se im Bereich der Pho­to­vol­ta­ik. Wir unter­stüt­zen Sie bei der Iden­ti­fi­zie­rung von tech­ni­schen Her­aus­for­de­run­gen, der Opti­mie­rung der Anla­gen­leis­tung und der Gewähr­leis­tung der lang­fris­ti­gen Zuverlässigkeit.

Pro­jek­te & Referenzen
Das sagen unse­re Kunden 

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